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Zum Jahreswechsel: Versorger heben Gaspreise an

Seit fünf Jahren freuen sich Gaskunden über stetig sinkende Preise – doch damit ist nun Schluss. Aus einer aktuellen Analyse des Vergleichsportals Verivox geht hervor, dass hunderte Versorger zum Jahreswechsel an der Preisschraube drehen.

Erhöhung betrifft fast alle Bundesländer
Laut Verivox haben bisher 224 der 710 Versorger Preiserhöhungen in Höhe von durchschnittlich 7,7 Prozent angekündigt. Wer ein Einfamilienhaus mit einem jährlichen Verbrauch von 20.000 kWh beheizt, zahlt im kommenden Jahr rund 97 Euro mehr.

In Rehinland-Pfalz kommt mit durchschnittlich 13 Prozent der stärkste Anstieg auf die Verbraucher zu. Aber auch in Niedersachsen (10,1 Prozent), Brandenburg (9,5 Prozent) Sachsen-Anhalt (9,2 Prozent), Saarland (9,2 Prozent) und Baden-Württemberg (9,1 Prozent) sind die Preiserhöhungen spürbar. Elf Versorger wollen die Preise um durchschnittlich 9,3 Prozent senken.

Wer wechselt, kann sparen
„Wer in diesen Tagen eine Preiserhöhung bekommt, sollte den aktuellen Vertrag kündigen und zu einem günstigeren Gastarif wechseln. Für die Sonderkündigung reicht meistens eine formlose Textnachricht an den Versorger“, informiert Mathias Köster-Niechziol, Energieexperte von Verivox. So seien Einsparungen von bis zu 540 Euro pro Jahr möglich.

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18.04.2024

Podcast Vol. 81) Heizungsförderung PLUS – KfW-Programmen 358 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit PLUS – Wohngebäude.

Die Heizungsförderung geht noch besser und zwar mit dem KfW-Programm 358 – Dies ist ein Kreditprogramm, welches das Zuschussprogramm 458 ergänzen kann (vgl. Vol. 79) Wie dies genau erfolgen kann, bespricht Dr. Oliver Altenhövel mit der Expertin für Förderungen Evelyn Leipold. Mit dem Ergänzungskredit fördert die KfW energetische Einzelmaßnahmen (z.B. Heizungserneuerung, Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, Austausch techn. Anlagen), für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt aber noch nicht ausgezahlt wurde, der nicht älter als 12 Monate ist. Insgesamt gibt es zwei Finanzierungsvarianten (Annuitätendarlehen sowie endfälliges Darlehen), wobei die Bewilligung u.a. vom dem Haushaltsjahreseinkommen abhängig ist. Die aktuelle Fassung findet man auf der KfW-Seite. ⁠Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) | KfW⁠ Aber jetzt einmal reinhören und vorinformieren. Hier der Link zu Spotify oder Apple Podcasts.

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