Platzhirsch Münsterland
“Vertrauen Sie dem Platzhirsch!”
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Für Sie als Verkäufer zählt der richtige Preis. Das geht ganz einfach.

Sie übermitteln die Eckdaten und wir analysieren die Lage und Merkmale Ihrer Immobilie. So erhalten Sie bequem, eine unverbindliche und kostenfreie Immobilienbewertung für Münster, Rheine, Ahlen, Altenberge, Emsdetten, Greven, Harsewinkel, Ibbenbüren, Neubeckum, Oelde, Steinfurt, Telgte, Warendorf und weitere Städte im Münsterland – eine erste Kaufpreiseinordnung.

Bitte beachten Sie, die Online-Immobilienbewertung liefert eine gute Orientierung, wie viel Ihre Immobilie wert ist. Jede Immobilie ist individuell. Um eine verbindliche Immobilienbewertung zu erhalten, ist eine vor Ort Besichtigung Ihrer Immobilie unverzichtbar.

Immobilienbewertung Verkäufer

Fragen & Antworten zur Immobilienbewertung

Welche Bewertungsverfahren gibt es?

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) regelt die Ermittlung von Verkehrswerten bei Immobilien. Die in der Wertermittlungsverordnung geregelten Verfahren nennt man auch normierte Verfahren: Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren.

Das Sachwertverfahren zur Immobilienbewertung wird von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst und eignet sich insbesondere bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen.

Das Ertragswertverfahren dient der Ermittlung des Wertes von Renditeobjekten durch Kapitalisierung der Reinerträge, die mit diesen Immobilien dauerhaft erwirtschaftet werden. D.h. beim Ertragswertverfahren wird der Marktwert einer Immobilie aus den Mieteinnahmen abgeleitet. Das Verfahren kommt somit bei vermieteten Wohnungen und Gewerbeflächen zum Einsatz. Darunter fallen neben Mehrfamilienhäusern, Büro- und Geschäftshäusern auch Einkaufszentren, Parkhäuser und Logistikflächen.

Nach dem Vergleichswertverfahren wird der Marktwert einer Immobilie aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen von anderen Immobilien abgeleitet, die in Lage, Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Zuschnitt und sonstiger Beschaffenheit hinreichend mit der zu vergleichenden Immobilie übereinstimmt.

In Abhängigkeit vom Verfahren werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. In der Regel erforderliche Unterlagen sind:

  • Erbbaurechtsvertrag (sofern kein Kaufgrundstück)
  • Grundrisszeichnungen
  • Wohnflächenberechnung
  • Angabe des Baujahrs
  • Baubeschreibung
  • Grundbuchauszug
  • Mietverträge (soweit vermietet)
  • Amtlicher Lageplan
  • Bewirtschaftungskostenabrechnung (soweit vermietet)
  • Teilungserklärung

Die Kosten für die Wertermittlung einer Immobilie orientieren sich an der Immobilienart / dem Schwierigkeitsgrad (z.B. Denkmalschutz bzw. Mehrfamilienhaus vs. Eigentumswohnung) der Erstellung sowie am Immobilienwert. Des Weiteren müssen Sie differenzieren zwischen einem Gutachten und einer Werteinschätzung.
Unser Tipp: Wenn Sie eine gerichtliche Auseinandersetzung (z.B. Erbstreitigkeit) befürchten dann wählen Sie einen vereidigten Gutachter. Wenn Sie den aktuellen Verkehrswert aufgrund eines Verkaufs wünschen, sprechen Sie uns an – als professioneller Immobilienvermittler in Münster, Rheine, Ahlen, Altenberge, Emsdetten, Greven, Harsewinkel, Ibbenbüren, Neubeckum, Oelde, Steinfurt, Telgte, Warendorf und Umgebung. Wenn Sie ohne Verkaufsabsicht wissen wollen, wie wertvoll Ihre Immobilie ist, sparen Sie sich die Kosten und „gehen Sie von dem Geld lecker Essen“.