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Bieter- bzw. digitales Angebotsverfahren

– Eine gute Alternative?

Was ist ein Bieterverfahren?

Was ist ein Bieter-/digitales Angebotsverfahren und inwiefern unterscheidet sich dieses Verfahren von einem klassischen Bieterverfahren. Wenn Sie mehr erfahren wollen, dann lesen Sie hier weiter oder hören sich unsere Podcastfolge zu diesem Thema an.
Hier der Link zu Spotify oder Apple Podcasts.

Für den ERFOLG unserer Kunden sind wir modern, digital, innovativ & offen für Neues. #Immobilien 2.0

Deshalb haben wir das klassische Bieterverfahren, bei dem Interessenten ihr Gebot für eine Immobilie oft in einem verschlossenen Briefumschlag abgeben, digitalisiert und damit für alle Beteiligten, Verkäufer, Käufer und unterlegene Käufer, transparenter und fairer gestaltet.

Mit uns können Sie für Ihre Immobilie im Münsterland mithilfe eines digitalen Angebotsverfahrens einen passenden Käufer finden. Dieses Verfahren gibt Ihnen eine zeitsparende und transparente Methode, Ihre Immobilie zum bestmöglichen Preis zu verkaufen.
Ein weiterer Bonus: Laut unserem Kooperationspartner können Sie erfahrungsgemäß einen deutlich höheren Verkaufspreis Ihrer Immobilie erzielen. Und auch die Reaktionen der Käufer aber auch der unterlegenen Bieter sind positiv, da im Vergleich zum Bieterverfahren per Briefumschlag alles transparent ist; warum man die Immobilie als Käufer erhalten hat und als unterlegender Bieter nicht zum Zuge kam.

Definition Angebotsverfahren und Abgrenzung zur Auktion

Bei einer Auktion macht der Verkäufer ein verbindliches Angebot und der Käufer mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag, wodurch der Kaufvertrag zustande kommt. Verkäufer und Käufer sind nun an diesen Kaufvertrag gebunden.
Beim digitalen Angebotsverfahren fällt der Verkäufer die letzte Entscheidung. Verkäufer und Käufer sind nicht zum Abschluss verpflichtet, da Immobilienverträge erst wirksam werden, wenn diese notariell beurkundet wurden. Das digitale Angebotsverfahren ist also keine Versteigerung, bei dem das höchste Gebot automatisch akzeptiert wird. Der Verkäufer hat die freie Wahl. Der Verkäufer muss sich nicht für den Höchstbietenden entscheiden, ihm ist sogar freigestellt, sich für kein einziges Gebot zu entscheiden oder er entscheidet sich für die sympathische Familie, obwohl diese bei den Geboten nur an dritter Stelle stand.

Verschiedene Verfahren beim digitalen Angebotsverfahren?

Das offene Verfahren

Beim offenen Verfahren sind alle Gebote und Preise transparent und damit offen einsehbar. Es wird ein Mindestgebot festgelegt, welches im Vorfeld vom Makler mit dem Verkäufer abgestimmt wird. Wie bei der klassischen Vermarktung werden alle Unterlagen für den Verkauf aufbereitet und Besichtigungen durchgeführt. Interessenten werden dann in das System zur Abgabe von Angeboten eingeladen und es wird ein Zeitpunkt für die Abgabe von Geboten definiert. Nach dem Start kann jeder Interessent das Angebot beliebig häufig in vorher definierten Mindestschritten erhöhen. Das Angebotsverfahren endet nach einer zuvor festgelegten Zeit. Sollte jedoch in den letzten 15 Minuten vor Ende des Angebotsverfahrens ein weiteres Angebot abgegeben werden, so wird das komplette Verfahren um 15 Minuten verlängert, um jedem Kaufinteressenten eine faire Chance zu bieten. Nach Beenden des Angebotsverfahrens trifft der Eigentümer die Verkaufsentscheidung und jeder Beteiligte hatte Transparenz über die Angebotsentwicklung.

Dieses Verfahren ist besonders dann von Vorteil, wenn bereits im Vorfeld klar ist, dass eine hohe Nachfrage besteht – wenn es also viele Interessenten für die Immobilie gibt.

Das geschlossene Verfahren

Bei dem geschlossenen Verfahren können die Interessenten ein einmaliges und verdecktes Angebot abgeben. Vor dem Start des Verfahrens wird ein indikativer Richtpreis vorgegeben. Dieser Richtpreis wird durch den Makler mit dem Verkäufer abgestimmt. Jeder Interessent kann nach Start nur ein Angebot abgeben, die Höhe ist dabei frei wählbar und kann auch unter dem Richtpreis liegen. Dabei kann niemand die abgegebenen Angebote einsehen – auch nicht der Makler. Nach Abschluss des digitalen Angebotsverfahrens werden die abgegebenen Angebote für jeden – also alle Mitbietenden, Makler und Verkäufer – offengelegt. Der Eigentümer trifft dann die schlussendliche Verkaufsentscheidung. Falls er für sich noch nicht das passende Angebot gefunden hat, besteht die Möglichkeit, eine zweite Runde mit ausgewählten Bietern zu veranlassen. Der Ablauf wiederholt sich ebenfalls in der zweiten Runde des geschlossenen Verfahrens oder der Verkäufer entscheidet sich nach der Abstimmung mit der Volksbank Immobilien Münsterland GmbH für den klassischen Verkaufsprozess.

Diese Methode wird oft genutzt, wenn der Marktpreis oder die Nachfrage der Immobilie unklar ist – z.B. bei sehr selten Immobilien, die einen sogenannten Liebhaberwert beinhalten.

EGAL OB DIGITALES ANGEBOTSVERFAHREN ODER KLASSISCHE VERMARKTUNG!

Sie machen alles richtig und keine Fehler, denn Sie bekommen gebündeltes Fachwissen, eine ausgeklügelte Vermarktungsstrategie und umfangreiche Markterfahrung. Genießen Sie Ihre freie Zeit, denn Sie müssen keine Urlaubstage nehmen, um Verkaufsunterlagen zu organisieren, zusammenzustellen und große Besichtigungstouren planen und durchführen. Wir kümmern uns um diese Schritte bis hin zum Kaufvertrag und die Begleitung zum Notar. Das heißt für Sie ein wirklich entspannter, schneller und optimaler Verkauf.

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