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BGH: „Hausmeisternotdienst“ gehört nicht zu Betriebskosten

Bezahlt ein Vermieter einen Hausmeister für dessen Notdienstbereitschaft, so zählt dies zu den Verwaltungskosten und nicht zu den Betriebskosten. Damit sind diese Kosten nicht über die Betriebskostenabrechnung umlegbar. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).Der Fall: Vermieterin legt „Notdienstpauschale“ um
Die Betriebskostenabrechnung der Vermieterin eines Mehrfamilienhauses enthielt unter anderem den Posten „Hausmeister-Notdienstpauschale“. Den Betrag in Höhe von knapp 2.000 Euro hatte sie dem Hausmeister gezahlt, falls – außerhalb der üblichen Geschäftszeiten – Störungen wie Stromausfall, Heizungsausfall oder ein Wasserrohrbruch eintreten. Eine Partei weigerte sich jedoch zu zahlen, woraufhin die Vermieterin klagte.

Das Urteil: Hausmeister-Notdienst gehört zu Verwaltungskosten
Der BGH entschied, dass der Hausmeister-Notdienst eine Tätigkeit sei, die zu den Verwaltungskosten gehöre, da Meldungen über genannte Schäden normalerweise an die Hausverwaltung erfolgen. Ein Hausmeister übernimmt, nach Auffassung des BGH, Aufgaben, die dem Sicherheits- und Ordnungsbereich zuzuordnen sind und größtenteils in regelmäßigen Intervallen durchgeführt werden. Die Aufnahme von Störungsmeldungen und das Beauftragen erforderlicher Reparaturen sind jedoch den Verwaltungstätigkeiten zuzuordnen und demnach nicht umlagefähig (BGH VIII ZR 62/19).

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05.09.2024

Podcast ⁠⁠⁠⁠Vol. 92) Sonderfolge: Förderprogramm „Jung kauft Alt!“⁠ ab dem 03.09.2024

Heute sitzt Dr. Oliver Altenhövel mit der Förderexpertin Evelyn Leipold von der DZ Bank zusammen, da es ein neues Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt. Jung kauft Alt Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb Das Programm 308 ist für Familien mit Kindern, die eine bestehende Wohnimmobilie kaufen und energieeffizient sanieren. Leider sind die Einkommensgrenzen sehr niedrig gesetzt, so dass das Förderprogramm sicherlich nicht an jedem Standort ausreichen wird für die erste Eigentumsbildung von jungen Familien. Gleichzeitig ist es eine große Herausforderung ein Haus mit Effizienzklasse F, G oder H innerhalb von 4,5 Jahren auf Effizienzhaus 70EE zu bringen. Aus diesem Grund berichtet die Förderexpertin aber noch von weiteren Förderprogrammen, welche kombiniert werden können. Daher anhören, damit man keine Förderung verpasst. Und die aktuellen Konditionen bitte auf der Seite der KfW prüfen oder beim Gespräch mit dem Förderberater der Bank besprechen, denn dieser kann den aktuellen Zins auch für 10 Tage sichern. ⁠https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentum-f%C3%BCr-Familien-Bestandserwerb-(308)/ Hier der Link zu Spotify oder Apple Podcasts.

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