

Finanzielle Freiheit im Alter
„Was wäre es schön, wenn ich im Alter wieder ein Darlehen auf meine Immobilie aufnehmen könnte und mir mit dem Geld endlich meine Wünsche erfülle!“
Diese Möglichkeit gibt es: In Kooperation mit unserer Muttergesellschaft können Sie auch im Alter ein neues Darlehen auf Ihre Immobilie aufnehmen und über das Geld frei verfügen:
Reisen, Kinder oder Enkelkinder unterstützen, Haus- oder Gartenarbeit vergeben, in ein neues Auto oder in eine neue Küche investieren, Pflege in Anspruch nehmen, etc. Und gleichzeitig können Sie weiter in Ihrer Immobilie wohnen.
„Andere nennen es Immobilienverzehrkredit, Umkehrhypothek, Seniorendarlehen – für uns ist es ein Darlehen im Alter“
Dieses Modell funktioniert bei selbst genutzten Immobilien sowie bei vermieten Immobilien.
Der Weg zum neuen Darlehen – auch im Alter
Ihre Zielsetzung
Zu Beginn stimmen wir mit Ihnen in einem unverbindlichen und kostenfreien Gespräch ab, welche der verschiedenen Möglichkeiten für Sie die Beste ist. Auf Basis dieser Informationen können Sie allein, mit Ihrem Partner und/oder mit der gesamten Familie klären, welchen Weg Sie weiterverfolgen wollen.
Mögliche Alternativen:
Wir beraten Sie zu allen Themen unverbindlich, kostenfrei und umfassend.
Expertengespräch
Ist die Entscheidung gefallen, ein neues Darlehen – einen Immobilienverzehrkredit – zu nutzen, vereinbaren wir für Sie einen 2. Termin bei einem der Finanzierungsexperten.
Hier wird analysiert:
- Mindest- und Maximalhöhe des neuen Darlehens
- Festzinslaufzeit des Darlehens
- Tilgungsmodalitäten
- Bewertung der Immobilien
Darlehen
Sie schließen das neue Darlehen ab, bleiben weiter in Ihrer Immobilie wohnen und nutzen das Geld für schöne Dinge. Oder Sie beauftragen uns für eine der Alternativen.
Ist der Immobilienverzehrkredit bzw. ein Darlehen im Alter eine Lösung für mich?
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Wir lassen keine Frage offen
Erst einmal weiter informieren?
Fragen und Antworten zum Immobilienverzehrkredit
Diese Begriffe sind sicherlich nicht genau definiert. Gemeint ist, dass Personen auch im Alter erneut ein Darlehen auf die vorhandene Immobilie aufnehmen können (Absicherung im Grundbuch).