
In Ihren vier Wänden steckt viel Geld – nutzen Sie es!

Rückmietverkauf Ihrer Immobilie
Muss ich weiterhin Eigentümer meiner Immobilie bleiben oder kann ich als Mieter nicht auch wohnen bleiben und den Verkaufserlös für mich nutzen?
Auch als Mieter können Sie bei einem Rückmietverkauf in der bisherigen Immobilie wohnen bleiben. Gleichzeitig haben Sie mit der Instandhaltung und Modernisierung – außer den Schönheitsreparaturen – nichts mehr zu tun. Sie erhalten von dem Käufer den Kaufpreis und zahlen für die weitere alleinige Nutzung der Immobilie die ortsübliche Miete.
Und mit dem Verkaufserlös erfüllen Sie sich kleinere und größere Wünsche. Ganz nach Ihrem persönlichen Geschmack.
Der Weg zum Rückmietverkauf
Mit unserer bewährten 3-Schritte-Methode zeigen wir Ihnen auf, welche Punkte auf dem Weg zu einem erfolgreichen Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung und der gleichzeitigen Anmietung für die Zukunft zu beachten sind.
Ihre Zielsetzung
Zu Beginn stimmen wir mit Ihnen in einem unverbindlichen und kostenfreien Gespräch ab, welche der verschiedenen Möglichkeiten für Sie die Beste ist. Auf Basis dieser Informationen können Sie allein, mit Ihrem Partner und/oder mit der gesamten Familie klären, welchen Weg Sie weiterverfolgen wollen.
Mögliche Alternativen:
Wir beraten Sie zu allen Themen unverbindlich, kostenfrei und umfassend.
Wertermittlung
Vermarktung
Sie entscheiden, ob Sie an einen institutionellen Investor oder an eine Privatperson als zukünftigen Vermieter verkaufen wollen. Wir erklären Ihnen im Vorfeld die Unterschiede.
Ist der Rückmietverkauf eine Lösung für mich?
Alternativ können Sie auch über diesen Weg eine erste unverbindliche und kostenfreie Beratung sowie ein Angebot von unserem Kooperationspartner erhalten. Mit geringem Aufwand erhalten Sie ein unverbindliches und kostenfreies Angebot zu Ihrer persönlichen Situation:
Persönliches Beratungsgespräch gewünscht?
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Wir lassen keine Frage offen
Erst einmal weiter informieren?
Fragen & Antworten zum Rückmietverkauf
Alle selbstgenutzten Wohnimmobilien kommen grundsätzlich für einen Rückmietverkauf in Frage. Z.T. sind Immobilien mit schlechten Energieeffizienzklassen und auch Denkmalimmobilien ausgeschlossen.
Sollte die Immobilie belastet sein, stellt dies kein Problem dar. Im Zuge der Abwicklung des Kaufvertrages wird die vorhandene Restschuld direkt an das Finanzierungsinstitut überwiesen.
Beim Teilverkauf wird nur ein Teil (max. 50%) der Immobilie verkauft. Für den erhaltenen Kaufpreis wird ein Nutzungsentgelt gezahlt. Beim Rückmietverkauf wird die Immobilien zu 100% verkauft und anschließend die ortsübliche Miete gezahlt. Über den erhaltenen Kaufpreis kann man in beiden Fällen frei verfügen. Beim Rückmietverkauf ist man nicht mehr für die Instandhaltung verantwortlich.
In beiden Fällen wird die Immobilie zu 100% verkauft und für die Instandhaltung ist der neue Eigentümer verantwortlich. Der frühere Eigentümer wechselt in die Position des Mieters. Beim Rückmietverkauf zahlt er zukünftig die ortsübliche Miete und erhält den vollen Kaufpreis. Bei der Immobilienverrentung wohnt er mietfrei und erhält zusätzlich eine einmalige oder befristete Zeitrente.