
In Ihren vier Wänden steckt viel Geld – nutzen Sie es!

Rückmietverkauf Ihrer Immobilie
Muss ich weiterhin Eigentümer meiner Immobilie bleiben oder kann ich als Mieter nicht auch wohnen bleiben und den Verkaufserlös für mich nutzen?
Auch als Mieter können Sie bei einem Rückmietverkauf in der bisherigen Immobilie wohnen bleiben. Gleichzeitig haben Sie mit der Instandhaltung und Modernisierung – außer den Schönheitsreparaturen – nichts mehr zu tun. Sie erhalten von dem Käufer den Kaufpreis und zahlen für die weitere alleinige Nutzung der Immobilie die ortsübliche Miete.
Und mit dem Verkaufserlös erfüllen Sie sich kleinere und größere Wünsche. Ganz nach Ihrem persönlichen Geschmack.
Der Weg zum Rückmietverkauf
Mit unserer bewährten 3-Schritte-Methode zeigen wir Ihnen auf, welche Punkte auf dem Weg zu einem erfolgreichen Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung und der gleichzeitigen Anmietung für die Zukunft zu beachten sind.
Ihre Zielsetzung
Zu Beginn stimmen wir mit Ihnen in einem unverbindlichen und kostenfreien Gespräch ab, welche der verschiedenen Möglichkeiten für Sie die Beste ist. Auf Basis dieser Informationen können Sie allein, mit Ihrem Partner und/oder mit der gesamten Familie klären, welchen Weg Sie weiterverfolgen wollen.
Mögliche Alternativen:
Wir beraten Sie zu allen Themen unverbindlich, kostenfrei und umfassend.
Wertermittlung
Vermarktung
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Fragen & Antworten zum Rückmietverkauf
Alle selbstgenutzten Wohnimmobilien kommen grundsätzlich für einen Rückmietverkauf in Frage. Z.T. sind Immobilien mit schlechten Energieeffizienzklassen und auch Denkmalimmobilien ausgeschlossen.