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Eilantrag: Bundesverfassungsgericht bremst Heizungsgesetz

CDU-Abgeordneter sieht Rechte verletzt

Am späten Mittwochabend teilte das Bundesverfassungsgericht mit, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht wie geplant in dieser Woche im Deutschen Bundestag verabschiedet werden darf. Das Bundesverfassungsgericht untersagte die für Freitag geplante zweite und finale dritte Lesung des sogenannten Heizungsgesetzes und gab damit einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung von CDU-Politiker Thomas Heilmann statt. Am Freitag endet die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause.

Gesetzesentwurf muss frühzeitig vorliegen

Die einstweilige Anordnung sollte dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt. Heilmann argumentierte, dass dem Parlament ansonsten nicht ausreichend Zeit bleibe. Er sah seine Rechte als Abgeordneter erheblich verletzt. Das Gericht erklärte, „dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen“. So würde das Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte schwerer wiegen als der Eingriff in die Verfahrensautonomie des Bundestages, der das Gesetzgebungsverfahren lediglich verzögere. Für die Richter in Karlsruhe war es entscheidend, dass das Gesetz später noch verabschiedet werden kann, ohne das geplante Inkrafttreten zum 1. Januar 2024 zu gefährden.

 

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25.04.2024

Hybride Eigentümerversammlungen müssen nicht teuer sein

Umfrage zeigt: Mehrkosten zwischen 1 und 15 Euro Das Ergebnis der Umfrage von Wohnen im Eigentum zeigt: Den meisten Wohnungseigentümern, die sich an der Umfrage beteiligt haben, entstehen durch hybride Eigentümerversammlungen keine Mehrkosten. Zudem nutzen noch viele die Möglichkeit, in Präsenz teilzunehmen. Es nehmen weiterhin mehr Wohnungseigentümer in Präsenz (58 Prozent) als online (42 Prozent) an den Eigentümerversammlungen teil – bezogen auf die Gesamtheit aller in der Umfrage genannten Miteigentümer. Die Durchführung hybrider Versammlungen ist für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht teuer. 77,6 Prozent der Teilnehmenden haben mitgeteilt, dass ihnen gar keine Mehrkosten in Rechnung gestellt wurden. Besonders viele kleine WEGs zahlten nichts (89 Prozent). Fallen Mehrkosten an, liegen diese sehr niedrig: zwischen 1 Euro und 15 Euro je Wohnung. Stärkere Ausreißer nach oben wurden nicht veröffentlicht. Hybride Versammlung in kleinen WEGs beliebter Die Zufriedenheit mit der Durchführung hybrider Eigentümerversammlungen sinkt mit zunehmender WEG-Größe. Sie ist in den kleinen WEGs am höchsten. Insgesamt zeigt die Umfrage, dass hybride Versammlungen nicht mit hohen Kosten verbunden sein müssen. WiE spricht sich daher dafür aus, die erleichterte Einführung der reinen Online-Eigentümerversammlung noch nicht gesetzlich zu verankern. „Wir wollen nicht, dass Wohnungseigentümer*innen ausgegrenzt werden – ältere, nicht technik-affine oder -bewanderte Menschen oder bildungsbenachteiligte Menschen“, sagt WiE-Vorständin Gabriele Heinrich. Mit der hybriden Eigentümerversammlung werde keinem etwas weggenommen, sie erhöhe die Chance einer höheren Beteiligung an Eigentümerversammlungen und die Digitalisierung werde gefördert.

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