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Grundsteuererklärung: rund die Hälfte fehlt

Geringste Quote in Mecklenburg-Vorpommern

Mit dem Stand vom 4. Januar lagen in Mecklenburg-Vorpommern mit gerade mal rund 40 Prozent die wenigsten Grundsteuererklärungen vor. Doch auch in anderen Bundesländern sah es bis dahin nicht besser aus: es folgen Baden-Württemberg und das Saarland (beide 45 Prozent), Berlin (45,6 Prozent), Nordrhein-Westfalen (46 Prozent), Brandenburg (47,5 Prozent) sowie Sachsen (49 Prozent).

Ganz knapp über der 50-Prozent-Marke lagen Bayern (50,5 Prozent), Hessen (52,9 Prozent), Thüringen (53,4 Prozent), Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein (jeweils 54 Prozent), Hamburg (55,5 Prozent), Sachsen-Anhalt (56,3 Prozent) und der Spitzenreiter Bremen mit knapp 57 Prozent.

Weitere Verlängerung nahezu ausgeschlossen

Mehrere Finanzministerien schlossen eine weitere Fristverlängerung kategorisch aus. Die Frist galt zunächst bis zum 31. Oktober 2022 und wurde bereits um drei Monate verlängert. Der Eigentümerverband „Haus & Grund“ rät dazu, „die Sache nicht bis kurz vor Fristende aufzuschieben, um mögliche Server-Überlastungen zu umgehen“. Bei Nichtabgabe droht Eigentümern ein Säumniszuschlag. Dieser Verspätungszuschlag beträgt je angefangenen Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, jedoch mindestens 25 Euro. Bei zwei Monaten Verspätung wären das also mindestens 50 Euro. Unterlassen es Angeschriebene, den Verspätungszuschlag zu überweisen, können Finanzämter Bußgelder verhängen. Solche Zwangsgelder können bis zu 25.000 Euro erreichen.

 

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30.11.2023

Podcast Vol. 71) Balkonkraftwerk in einer WEG – Fallstricke und Lösungen!

In dieser Folge plaudere ich mit dem Rechtsanwalt und Notar Dr. Florian Dallwig über Balkonkraftwerke und zwar konkret im Zusammenhang mit dem WEG – also dem Wohnungseigentumsgesetz. Wir beleuchten die aktuelle Rechtslage und die gesetzliche Neuregelung voraussichtlich ab dem 1.1.2024. Wir klären, ob ein Balkonkraftwerk ein privilegiertes Vorhaben ist und ob man anschließend als Eigentümer in einer WEG frei entscheiden kann. Und hier kommt nicht die Standardantwort eines Juristen „das kommt darauf an“. Also reinhören und schlauer werden. Hier der Link zu Spotify oder Apple Podcasts.

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