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Grundsteuererklärung: rund die Hälfte fehlt

Geringste Quote in Mecklenburg-Vorpommern

Mit dem Stand vom 4. Januar lagen in Mecklenburg-Vorpommern mit gerade mal rund 40 Prozent die wenigsten Grundsteuererklärungen vor. Doch auch in anderen Bundesländern sah es bis dahin nicht besser aus: es folgen Baden-Württemberg und das Saarland (beide 45 Prozent), Berlin (45,6 Prozent), Nordrhein-Westfalen (46 Prozent), Brandenburg (47,5 Prozent) sowie Sachsen (49 Prozent).

Ganz knapp über der 50-Prozent-Marke lagen Bayern (50,5 Prozent), Hessen (52,9 Prozent), Thüringen (53,4 Prozent), Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein (jeweils 54 Prozent), Hamburg (55,5 Prozent), Sachsen-Anhalt (56,3 Prozent) und der Spitzenreiter Bremen mit knapp 57 Prozent.

Weitere Verlängerung nahezu ausgeschlossen

Mehrere Finanzministerien schlossen eine weitere Fristverlängerung kategorisch aus. Die Frist galt zunächst bis zum 31. Oktober 2022 und wurde bereits um drei Monate verlängert. Der Eigentümerverband „Haus & Grund“ rät dazu, „die Sache nicht bis kurz vor Fristende aufzuschieben, um mögliche Server-Überlastungen zu umgehen“. Bei Nichtabgabe droht Eigentümern ein Säumniszuschlag. Dieser Verspätungszuschlag beträgt je angefangenen Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, jedoch mindestens 25 Euro. Bei zwei Monaten Verspätung wären das also mindestens 50 Euro. Unterlassen es Angeschriebene, den Verspätungszuschlag zu überweisen, können Finanzämter Bußgelder verhängen. Solche Zwangsgelder können bis zu 25.000 Euro erreichen.

 

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25.07.2024

Techem-Umfrage: Großes Interesse an Mieterstrom

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Ausbau der Solarenergie beschleunigt werden. Hierfür hat die Bundesregierung mit dem Solarpaket I, das den Bau und Betrieb von Solaranlagen deutlich entbürokratisiert, wichtige Weichen gestellt. Damit künftig auch Mietende in Mehrfamilienhäusern günstigen Solarstrom von Dächern oder Garagen direkt nutzen können, wird ergänzend zum herkömmlichen Mieterstrommodell das neue Instrument der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eingeführt. Eine aktuelle Befragung des Energiedienstleisters Techem zeigt auf: Knapp die Hälfte aller Vermietenden (rund 49 %) befasst sich bereits mit dem neuen Modell. Mieterstrom: Mehrheit der Vermietenden zeigt Interesse 59 Prozent der Geschäftskunden und 45 Prozent der privaten Vermietenden sind an dem Thema Mieterstrom im Rahmen der gemeinschaftliche Gebäudeversorgung interessiert. Die Mehrheit der geschäftlich Vermietenden hat die Weichen für ihr Mieterstrom-Vorhaben auch schon gestellt. 53 Prozent der Geschäftskunden gaben an, dass sie ihre vermietenden Wohnimmobilien bereits mit Solaranlagen ausgestattet haben, 34 Prozent planen dies für die Zukunft. Bei den privaten Vermietenden haben 28 Prozent ihre Bestandsimmobilie mit Solaranlagen ausgestattet, 46 Prozent erklärten, dass sie dahingehend tätig werden möchten. „Mieterstrom sorgt in Immobilien für eine Win-win-Situation sowohl für Vermietende als auch für Mietende. Die Solaranlagen-Betreiber profitieren von einer Rendite von 8 bis 12 %, während die Mietenden durch den vergünstigten Strompreis Geld sparen können. Obendrein werden Treibhausgase reduziert“, erklärt Gero Lücking, Head of Smart Metering bei Techem. Hoher Informationsbedarf beim Thema Mieterstrom Große Unterschiede zeigen sich allerdings bei der Sachkenntnis zum Thema: Während sich 50 Prozent der Geschäftskunden einen guten bis sehr guten Kenntnisstand attestieren, sind es bei den privaten Vermietenden nur 29 Prozent. Einigkeit besteht jedoch wiederum darin, dass grundsätzlich mehr Informationen zum Thema, d. h. zum grundsätzlichen Ablauf, zur Funktionsweise des Modells sowie zu den steuerlichen Rahmenbedingungen, benötigt werden.

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