Zentral gelegene Gewerbefläche am neu gestalteten Marktplatz von Rheine
Die Gewerbefläche befindet sich in der Fußgängerzone zwischen der Haupteinkaufsstraße und dem neu gestalteten Marktplatz. Der Marktplatz ist aufgrund der historischen Bedeutung und dem Schwerpunkt einer vielseitigen Gastronomieszene Anziehungspunkt vieler Touristen. Die attraktive Fußgängerzone und das direkt anliegende Einkaufszentrum „EmsGalerie“, verfügen über eine facettenreiche Branchenvielfalt, welche auch viele Besucher aus dem Umland zu einem Einkaufsbummel in Rheine lockt. Die ebenerdige Gewerbefläche bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten (Einzelhandel, Dienstleister, Praxen usw.) und ist flexibel zu unterteilen. Im Wohn- u. Geschäftshaus sowie im direkten Umfeld befinden sich eine Vielzahl von PKW-Stellplätzen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir stehen für weitere Gespräche und Besichtigungstermine gerne…
Aktueller Beitrag
01.06.2023
KfW-Förderprogramm: Wohneigentum für Familien
Das Förderprogramm Für das Förderprogramm stellt der Bund im Jahr 2023 bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung. Damit Deutschland seine verbindlichen Klimaschutzziele im Gebäudebereich bis 2045 erreicht, werden nur Neubauten gefördert, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist. Die neue Förderung erhalten Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro (zzgl. 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt). 75 Prozent der Haushalte antragsberechtigt Antragsberechtigt wären laut Bundesministerium der Finanzen etwa 75 Prozent der Haushalte in Deutschland. Voraussetzung ist, dass sie das Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken nutzen und nicht über anderes Wohneigentum verfügen. Die Förderung erfolgt mit einem zinsgünstigen Kredit, der abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder zwischen 140.000 und 240.000 Euro beträgt. Die Zinsen für diesen Kredit gibt die KFW zum 1. Juni mit 1,25 Prozent p. a. an, die Zinsbindung beträgt 4 bis 10 Jahre. Haushalte, die über ein höheres Einkommen verfügen oder keine minderjährigen Kinder haben, können eine Förderung aus dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) für den Neubau von Gebäuden beantragen, welches bereits im März 2023 an den Start gegangen ist.