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Haus zum Kauf in Sendenhorst (nicht mehr verfügbar)

Wohnensemble mit idyllischem Gartenreich!
Dieses Ensemble aus älterem und jüngerem Baujahr eröffnet viele Möglichkeiten. Sowohl eine Nutzung als Einfamilienhaus, Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder auch wieder eine komplette Trennung der beiden Gebäude ist vorstellbar. Der ältere Bestand ist aus dem Baujahr 1961, im Jahre 1994 ist an diesem Bestand angebaut und eine Verbindung geschaffen worden. Dieses Objektpaar kann zur Zeit mit 2 Parteien bewohnt werden, wobei die eine Partei ca. 61 m² im Erdgeschoss mit separatem Eingang nutzen kann und die zweite Partei den neueren Teil nebst Flächen aus dem Obergeschoss des älteren Teils mit insgesamt ca. 161 m² Wohnfläche bewohnt. Die Immobilie aus dem…

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01.06.2023

KfW-Förderprogramm: Wohneigentum für Familien

Das Förderprogramm Für das Förderprogramm stellt der Bund im Jahr 2023 bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung. Damit Deutschland seine verbindlichen Klimaschutzziele im Gebäudebereich bis 2045 erreicht, werden nur Neubauten gefördert, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist. Die neue Förderung erhalten Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro (zzgl. 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt). 75 Prozent der Haushalte antragsberechtigt Antragsberechtigt wären laut Bundesministerium der Finanzen etwa 75 Prozent der Haushalte in Deutschland. Voraussetzung ist, dass sie das Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken nutzen und nicht über anderes Wohneigentum verfügen. Die Förderung erfolgt mit einem zinsgünstigen Kredit, der abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder zwischen 140.000 und 240.000 Euro beträgt. Die Zinsen für diesen Kredit gibt die KFW zum 1. Juni mit 1,25 Prozent p. a. an, die Zinsbindung beträgt 4 bis 10 Jahre. Haushalte, die über ein höheres Einkommen verfügen oder keine minderjährigen Kinder haben, können eine Förderung aus dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) für den Neubau von Gebäuden beantragen, welches bereits im März 2023 an den Start gegangen ist.  

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