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Haus zum Kauf in Warendorf (nicht mehr verfügbar)

Das Glück hat ein Zuhause – hier finden Sie es!
In gewachsener Wohnlage von Hoetmar befindet sich dieses schöne Zuhause für Familien mit kleinen und großen Kindern oder einfach nur zu Zweit. Als Mittelpunkt präsentiert sich das große Wohn-/Esszimmer, das durch einen Kamin optisch getrennt ist. Auch die Küche bietet ausreichend Platz, um ein schönes Menue zu zaubern. Die Einbauküche ist im Preis enthalten. Das Erdgeschoss wird durch ein Gäste-WC ergänzt. Im Obergeschoss stehen 3 Schlafzimmer, eins mit großem Balkon und ein Bad zur Verfügung. Die Immobilie ist komplett unterkellert und bietet jede Menge Stauraum, auch eine Außentreppe ist vorhanden. Der gepflegte Garten mit kleinem Gartenhaus hat im hinteren Bereich…

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12.12.2024

Kerzen im Advent: Schäden verhindern und Versicherungen prüfen

LED statt Kerzen und erhöhte Aufmerksamkeit Rund 6.000 zusätzliche Feuerschäden werden den Versicherern rund um Weihnachten laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gemeldet. Um dem vorzubeugen, sollten Wohnungseigentümer stets darauf achten, Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen zu lassen. Denn oft reichen nur wenige Funken, um trockene Zweige zu entzünden. Deshalb sollte man statt auf echtes Kerzenlicht auf LED-Lichter(ketten) setzen. Diese sind energiesparend im Verbrauch und in vielen verschiedenen Varianten und Farben erhältlich. Sogar Echtwachskerzen mit LED-Licht gibt es inzwischen. Rauchwarnmelder können vor Schäden schützen Rauchwarnmelder in der Wohnung können zwar an sich keinen Brand verhindern, aber die Bewohner warnen. Wohnungseigentümer sollten prüfen, ob die in ihrer Wohnung angebrachten Rauchwarnmelder möglicherweise ausgetauscht werden sollten, da sie durch Staub verunreinigt bzw. korrosiv belastet sein können. Die DIN-Norm 14676 empfiehlt, diese nach 10 Jahren und 6 Monaten auszutauschen. Ein Ablaufdatum ist in vielen Fällen am Gerät vermerkt – entweder an der Hülle oder im Inneren. Welche Versicherungen greifen Ist es dennoch zu einem Brand gekommen, sollten Wohnungseigentümer den Schaden möglichst sofort ihrer Hausratversicherung – falls sie eine haben – und der Verwaltung melden. Eine Hausratsversicherung deckt Schäden an mobilen Gütern, zum Beispiel Einrichtungsgegenständen, die durch Feuer und Löschwasser entstanden sind, ab. Auch Weihnachtsgeschenke, die durch einen Brand zerstört wurden, sind mitversichert. Entstehen Schäden an fremden Sachen, greift die private Haftpflichtversicherung. Für Schäden am Gebäude, die durch einen Brand verursacht werden, ist hingegen die Wohngebäudeversicherung zuständig. Diese ist Gemeinschaftssache, das heißt die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss diese abschließen. Keine Haftung bei grober Fahrlässigkeit Wichtig zu wissen: Viele Versicherungen haften nicht bei grober Fahrlässigkeit. Wohnungseigentümer müssen dann die Kosten tragen. „Das kann gerade bei Feuerschäden schnell sehr teuer werden“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum. „Nehmen Sie die Advents- und Weihnachtszeit zum Anlass und überprüfen Sie Ihre Versicherungspolicen. Sehen Sie sich dabei auch die Versicherungsbedingungen im Detail an, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen”, rät von Möller. „Falls Ihnen die Unterlagen der Gebäudeversicherung nicht vorliegen, bitten Sie die Verwaltung, Ihnen Einsicht zu gewähren oder Ihnen eine Kopie zuzusenden.“

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