Die Gelegenheit für Anleger!
In bevorzugter und ruhiger Sackgassenlage von Ostbevern befindet sich diese gepflegte Eigentumswohnung in einem Zweifamilienhaus. Die praktische Aufteilung der Wohnung mit großzügigem Wohnzimmer, Küche mit Essplatz, 2 Schlafzimmern und innenliegendem Bad mit Dusche und Wanne überzeugt. Von der Küche aus gelangen Sie auf Ihre Westterrasse mit Blick in Ihre eigene kleine Gartenoase. Hier verbringen Sie schöne Sonnenstunden nach getaner Arbeit. Von der Wohnung aus haben Sie einen eigenen Zugang in Ihre Kellerräume, diese bieten ausreichend Platz zum Abstellen und für die separate Gastherme. Über die Außentreppe gelangen Sie in den gemeinsamen Fahrradkeller. Bei der derzeitigen Miete ist Potenzial nach oben…
Aktueller Beitrag
01.06.2023
KfW-Förderprogramm: Wohneigentum für Familien
Das Förderprogramm Für das Förderprogramm stellt der Bund im Jahr 2023 bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung. Damit Deutschland seine verbindlichen Klimaschutzziele im Gebäudebereich bis 2045 erreicht, werden nur Neubauten gefördert, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist. Die neue Förderung erhalten Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro (zzgl. 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt). 75 Prozent der Haushalte antragsberechtigt Antragsberechtigt wären laut Bundesministerium der Finanzen etwa 75 Prozent der Haushalte in Deutschland. Voraussetzung ist, dass sie das Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken nutzen und nicht über anderes Wohneigentum verfügen. Die Förderung erfolgt mit einem zinsgünstigen Kredit, der abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder zwischen 140.000 und 240.000 Euro beträgt. Die Zinsen für diesen Kredit gibt die KFW zum 1. Juni mit 1,25 Prozent p. a. an, die Zinsbindung beträgt 4 bis 10 Jahre. Haushalte, die über ein höheres Einkommen verfügen oder keine minderjährigen Kinder haben, können eine Förderung aus dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) für den Neubau von Gebäuden beantragen, welches bereits im März 2023 an den Start gegangen ist.