*Legen Sie ihr Geld in Immobilien an*
Eigentumswohnung mit Balkon
in Rheine (Erbpachtgrundstück)
Sie möchten Ihr Geld in eine Immobilie investieren? Diese vermietete Eigentumswohnung befindet sich im 2. OG einer gepflegten Mehrfamilienhausanlage, in zentraler Lage des Stadtteils Schotthocks. Im Gebäude ist ein Personenaufzug vorhanden. Die Wohnung verfügt über rund 71 m² Wohnfläche, die sich wie folgt verteilen: 2 Schlafzimmer, Wohnzimmer mit Zugang zum Balkon mit Südausrichtung, Badezimmer mit Wanne + Dusche, Küche sowie einem kleinen Abstellraum. Das Angebot wird ergänzt durch einen eigenen Kellerraum. Zur gemeinschaftlichen Nutzung steht weiterhin ein Wasch-/Trockenraum sowie ein Fahrradabstellraum im KG zur Verfügung. Die Mieter haben einen Garagenstellplatz für 15,00 €/Monat angemietet. Die Eigentumswohnung befindet sich in einem…
Aktueller Beitrag
01.06.2023
KfW-Förderprogramm: Wohneigentum für Familien
Das Förderprogramm Für das Förderprogramm stellt der Bund im Jahr 2023 bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung. Damit Deutschland seine verbindlichen Klimaschutzziele im Gebäudebereich bis 2045 erreicht, werden nur Neubauten gefördert, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist. Die neue Förderung erhalten Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro (zzgl. 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt). 75 Prozent der Haushalte antragsberechtigt Antragsberechtigt wären laut Bundesministerium der Finanzen etwa 75 Prozent der Haushalte in Deutschland. Voraussetzung ist, dass sie das Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken nutzen und nicht über anderes Wohneigentum verfügen. Die Förderung erfolgt mit einem zinsgünstigen Kredit, der abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder zwischen 140.000 und 240.000 Euro beträgt. Die Zinsen für diesen Kredit gibt die KFW zum 1. Juni mit 1,25 Prozent p. a. an, die Zinsbindung beträgt 4 bis 10 Jahre. Haushalte, die über ein höheres Einkommen verfügen oder keine minderjährigen Kinder haben, können eine Förderung aus dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) für den Neubau von Gebäuden beantragen, welches bereits im März 2023 an den Start gegangen ist.