* Ihre erste eigene Wohnung *
2-Zimmer-ETW mit Balkon
in Rheine-Eschendorf
Dies kann Ihre erste eigene Wohnung werden ! Die hier angebotene 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im Obergeschoss eines 5-Parteienhauses und wurde im Jahre 1974 auf einem Erbpacht-Grundstück errichtet. Die rund 49 m² Wohnfläche teilen Sie wie folgt auf: – Flur mit Garderobennische – Tageslichtbad mit Wannendusche und Anschluss für die Waschmaschine – separate kleine Küche – Schlafzimmer – Wohnzimmer mit Zugang zum Balkon Die Wohnung ist derzeit vermietet. Die monatliche Kaltmiete beträgt 270,00 € zzgl. Nebenkosten. Positiv abgerundet wird das Immobilienangebot durch den dazugehörigen Kellerraum und einen eigenen PKW-Stellplatz. Sind Sie interessiert ? Möchten Sie die Wohnung besichtigen ? Dann fordern…
Aktueller Beitrag
30.11.2023
Nach Haushaltsurteil: Preisbremsen laufen aus, Förderungen gestoppt
Aus für Energiepreisbremsen Die staatlichen Energiepreisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme werden zum 31.12.2023 eingestellt. Für die meisten Haushalte hat dies jedoch nur einen geringen Preiseffekt. Das gilt auch für die teure Grundversorgung. Hier steigen die Jahreskosten bei Strom unterm Strich um 5 Euro (0,3 Prozent), bei Gas um 82 Euro (2,8 Prozent). Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des Vergleichsportals Verivox. „Kunden in älteren Verträgen sollten jetzt dringend prüfen, ob ihr Tarif noch unter die Preisbremse fällt und ggfs. in einen neuen Tarif wechseln. Neukundentarife liegen bereits flächendeckend weit unterhalb der Preisbremse“, sagt Daniel Puschmann, Chef des Vergleichsportals Verivox. KfW-Förderprogramme gestoppt Die KfW-Bank hat einen vorläufigen Stopp für vier Programme für Wohnen und Bauen verhängt. Mit sofortiger Wirkung können bis auf weiteres keine Anträge mehr gestellt und alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden. Bereits erteilte Zusagen behalten jedoch ihre Gültigkeit. Betroffen sind die Programme: Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (805) Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432) Haushaltsurteil Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der Grund für das vorzeitige Ende der Preisbremsen und den Förderstopp. Es hatte die Umwidmung von 60 Milliarden Euro an Corona-Hilfen zu Mitteln für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Die Richter entschieden zudem, dass der Staat sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen darf. Die CDU hatte beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Haushaltspolitik eingereicht.