Pflegeappartements! Kapitalanleger oder Sparer aufgepasst – Nutzen Sie die neuen KFW-Konditionen
Sicherheit und Rendite vereinen – Pflegeimmobilien als Kapitalanlage! Unter den Gesichtspunkten von soliden und langfristigen Renditen, erwarben in der Vergangenheit zumeist große Investoren wie Fondsgesellschaften, Banken und Versicherungen komplette Pflegeeinrichtungen. Mit der Aufteilung der Objekte in Teileigentum, analog zum Wohnungsmarkt, ist dieses Konzept in eine neue Richtung gelenkt worden und damit auch für den Privatanleger äußerst attraktiv. Sie erwerben ein Pflegeappartement mit grundbuchamtlicher Absicherung – ganz ähnlich zum Immobilienkauf einer Eigentumswohnung. Die Pflegeimmobilie birgt allerdings entscheidende Vorteile. Mit dem Betreiber der Pflegeeinrichtung wird bereits vorab einen langfristigen Mietvertrag geschlossen, der gleichzeitig eine Indexierungskomponente enthält. So ist der Käufer gegen die…
Aktueller Beitrag
01.06.2023
KfW-Förderprogramm: Wohneigentum für Familien
Das Förderprogramm Für das Förderprogramm stellt der Bund im Jahr 2023 bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung. Damit Deutschland seine verbindlichen Klimaschutzziele im Gebäudebereich bis 2045 erreicht, werden nur Neubauten gefördert, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist. Die neue Förderung erhalten Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro (zzgl. 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt). 75 Prozent der Haushalte antragsberechtigt Antragsberechtigt wären laut Bundesministerium der Finanzen etwa 75 Prozent der Haushalte in Deutschland. Voraussetzung ist, dass sie das Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken nutzen und nicht über anderes Wohneigentum verfügen. Die Förderung erfolgt mit einem zinsgünstigen Kredit, der abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder zwischen 140.000 und 240.000 Euro beträgt. Die Zinsen für diesen Kredit gibt die KFW zum 1. Juni mit 1,25 Prozent p. a. an, die Zinsbindung beträgt 4 bis 10 Jahre. Haushalte, die über ein höheres Einkommen verfügen oder keine minderjährigen Kinder haben, können eine Förderung aus dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) für den Neubau von Gebäuden beantragen, welches bereits im März 2023 an den Start gegangen ist.